Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Jänner 2018 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Anger (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Anger wird mit Wirkung vom 25. Jänner 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Rot auf silbernem Dreiberg ein mit seinen beblätterten Ästen den Schild nach oben und zu den Rändern hin ausfüllender silberner Lindenbaum.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Anger ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.