Gesetz vom 6. März 2018, mit dem das Steiermärkische Gemeinde-Bezügegesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Gemeinde-Bezügegesetz, LGBl. Nr. 72/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 152/2014, wird wie folgt geändert:
§ 26 Abs. 2 lautet:
„(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
Dem § 29 werden folgende Abs. 10 und 11 angefügt:
„(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 26/2018 tritt § 26 Abs. 2 mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
(11) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2018 für Bezüge, die 49 % des am 31. Dezember 2017 geltenden Ausgangsbetrages übersteigen.“