Gesetz vom 16. Jänner 2018, über die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
§ 1
Höhe des Tarifs
Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags für Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer und Dienstgeberinnen/Dienstgeber wird mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs. 1 des Wohnbaufördungerungsbeitragsgesetzes 2018 festgelegt.