Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2018 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Leoben (politischer Bezirk Leoben)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leoben gelegenen Stadtgemeinde Leoben wird mit Wirkung vom 10. Juni 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild ein silberner Strauß, im Schnabel und im angewinkelten rechten Ständer je ein silbernes Hufeisen haltend.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Leoben ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.