Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Jänner 2019 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lobmingtal (politischer Bezirk Murtal)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Gemeinde Lobmingtal wird mit Wirkung vom 30. Jänner 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild unter goldenem Schildhaupt in Distelblattschnitt silbern eine kreisrunde gotische Stahlschnittrosette, in welcher durchbrochen ein Dreischneuß ein in sphärischem Dreieck von drei stehenden Dreiblättern umgebenes liegendes Dreiblatt umschließt.“
§ 2
Die der Gemeinde Lobmingtal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.