Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Februar 2019, mit der die Steiermärkische Vergabe-Publikationsmedienverordnung 2011 aufgehoben wird
Die Steiermärkische Vergabe-Publikationsmedienverordnung 2011, LGBl. Nr. 10/2011, wird wie folgt geändert:
Der Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2019 außer Kraft.“