Gesetz vom 30. April 2019, mit dem das Gesetz über den Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2018 – StVergRG 2018) geändert wird (StVergRG-Novelle 2019)
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über den Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2018 – StVergRG 2018), LGBl. Nr. 62/2018, wird wie folgt geändert:
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Der Eintrag zu § 4 und Anlage 1 lautet „(entfallen)“.
b) Nach dem Eintrag „§ 37 Inkrafttreten“ wird die Zeile „§ 37a Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.
§ 4 entfällt.
Nach § 37 wird folgender § 37a eingefügt:
„§ 37a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2019 tritt das Inhaltsverzeichnis mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Mai 2019, in Kraft; gleichzeitig treten § 4 und die Anlage 1 außer Kraft.“