Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2019 über die Ausschreibung der Wahl des Landtages Steiermark
Aufgrund des Art. 12 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2017, sowie des § 1 Abs. 2 Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO, LGBl. Nr. 45/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 107/2016, wird verordnet:
§ 1
Ausschreibung der Landtagswahl
Der Landtag Steiermark hat sich mit Beschluss vom 5. September 2019 vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode aufgelöst und wird daher die Neuwahl ausgeschrieben. Wahltag ist Sonntag, der 24. November 2019.
§ 2
Festsetzung des Stichtages
Als Stichtag wird Montag, der 23. September 2019, festgesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. September 2019, in Kraft.