Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau) | Omnilex
LGBLA_ST_20191029_86•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)
LGBLA_ST_20191029_86Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)Gazette29.10.2019
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2019 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Scheifling (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Marktgemeinde Scheifling wird mit Wirkung vom 05. November 2019 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Grün und Silber im Zinnenschnitt geteilten Schild oben silbern schräg gekreuzt ein Hammer und eine Schaufel, unten waagrecht ein roter Rost.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Scheifling ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.