Gesetz vom 15. Oktober 2019, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2019, wird wie folgt geändert:
§ 24 Abs. 3 lautet:
„(3) Erhaltungsarbeiten dürfen gefördert werden, wenn es sich um eine umfassende Sanierung (Abs. 2) oder um Maßnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Mietrechtsgesetz handelt.“
Dem § 56 wird folgender Abs. 36 angefügt:
„(36) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 99/2019 tritt § 24 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Dezember 2019, in Kraft.“