Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2019 über die Ausschreibung der Wahlen in den Gemeinderat 2020 und der Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates
Aufgrund der §§ 15 Abs. 1 und 2, des § 17 Abs. 1 und des § 38g Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2019, sowie der §§ 4 und 90 Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 71/2019, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahlen in den Gemeinderat für alle Gemeinden des Landes Steiermark, mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz, werden ausgeschrieben. Wahltag ist Sonntag, der 22. März 2020.
(2) Als Stichtag wird Montag, der 6. Jänner 2020, festgesetzt.
§ 2
(1) Die Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates sind gemäß § 89 Abs. 4 Gemeindewahlordnung 2009 gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl und für dieselbe Periode durchzuführen.
(2) Wahltag und Stichtag für diese Wahlen bestimmen sich nach § 1 Abs. 1 und 2 GWO.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.