Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde „Schwanberg“ in „Bad Schwanberg“ | Omnilex
LGBLA_ST_20200317_22•Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde „Schwanberg“ in „Bad Schwanberg“
Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde „Schwanberg“ in „Bad Schwanberg“
LGBLA_ST_20200317_22Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde „Schwanberg“ in „Bad Schwanberg“Gazette17.03.2020
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. März 2020 über die Änderung des Gemeindenamens der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde „Schwanberg“ in „Bad Schwanberg“
Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt i.d.F. LGBl. Nr. 96/2019, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Schwanberg am 26.11.2019 beschlossenen Änderung des Gemeindenamens in „Bad Schwanberg“ gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt i.d.F. LGBl. Nr. 96/2019, mit Wirkung vom 1. April 2020 die Genehmigung erteilt.