Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. April 2020, mit der die Beitragsverordnung-StBHG geändert wird
Auf Grund des § 39 Abs. 7 Steiermärkisches Behindertengesetz, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 35/2020, wird verordnet:
Die Beitragsverordnung-StBHG – BeitrVO-StBHG, LGBl. Nr. 53/2016, wird wie folgt geändert:
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
„§ 4a
COVID-19-Beitragsbefreiung
Für vorübergehende Abwesenheiten auf Grund von angeordneten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 sind im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 30. April 2020 keine Beiträge zu leisten.“
Der § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 40/2020 tritt § 4a mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.“