Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20200625_58•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20200625_58Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette25.06.2020
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Juni 2020 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Fehring wird mit Wirkung vom 30. Juni 2020 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau aus dem Schildfuß wachsend eine goldene Föhre.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Fehring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.