Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2020, mit der die SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 geändert wird
Auf Grund des § 13 Abs. 1 und des § 13a Abs. 8 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 35/2020, wird verordnet:
Die SHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 – LEVO-SHG 2017, LGBl. Nr. 22/2017, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 29/2020, wird wie folgt geändert:
Dem § 3a wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 61/2020 treten die Anlagen 2 und 3 mit 1. Februar 2020 in Kraft.“
Die Anlage 2 (Entgeltkatalog) wird neu erlassen.
Die Anlage 3 (Ab- und Verrechnungsmodalitäten) wird neu erlassen.