Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2020, mit der die Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung 2010 geändert wird
Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/2000, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2019, wird verordnet:
Die Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung 2010, LGBl. Nr. 54/2010, wird wie folgt geändert:
Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:
„§ 5a
Sonderregelung wegen COVID-19
Bei durch COVID-19 bedingten Verzögerungen im Hinblick auf Ausbildungslehrgänge gilt Folgendes:
Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
„§ 7a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2020 tritt § 5a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Juni 2020, in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.“