Gesetz vom 8. Juli 2020, mit dem das Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999 geändert wird (Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz-Novelle 2020)
Der Landtag Steiermark hat in Ausführung des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77/1985, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2020, beschlossen:
Das Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999, LGBl. Nr. 105/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 60/2019, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 6 lautet:
„(6) Schulfrei sind folgende Tage des Unterrichtsjahres:
Dem § 9 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) In der Fassung der Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetz-Novelle 2020, LGBl. Nr. 68/2020, tritt § 2 Abs. 6 mit 1. September 2020 in Kraft.“