Gesetz vom 22. September 2020 über die Bereinigung der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (Grenzbereinigungsgesetz Steiermark – Burgenland)
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
§ 1
Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (steiermärkische Marktgemeinden Neudau und Burgau, politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, und burgenländische Gemeinde Burgauberg-Neudauberg, politischer Bezirk Güssing) ist in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie in Detailblättern im Maßstab 1 : 2 000 (Anlagen 2 bis 5) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 6) ausgewiesen.
§ 2
Spätere Änderungen des Verlaufes des Lafnitzflusses in der dargestellten Grenzstrecke haben auf die Landesgrenze keinen Einfluss.
§ 3
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem nach Art. 3 Abs. 3 B-VG erforderlichen übereinstimmenden Gesetz des Landes Burgenland mit 1. Jänner 2021 in Kraft.