Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gralla und der Gemeinde Tillmitsch, beide politischer Bezirk Leibnitz | Omnilex
LGBLA_ST_20201217_111•Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gralla und der Gemeinde Tillmitsch, beide politischer Bezirk Leibnitz
Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gralla und der Gemeinde Tillmitsch, beide politischer Bezirk Leibnitz
LGBLA_ST_20201217_111Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gralla und der Gemeinde Tillmitsch, beide politischer Bezirk LeibnitzGazette17.12.2020
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2020 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gralla und der Gemeinde Tillmitsch, beide politischer Bezirk Leibnitz
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Gralla und der Gemeinde Tillmitsch haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Das Grundstück Nr. 637/4 wird aus der KG Tillmitsch, Gemeinde Tillmitsch, ausgeschieden und in die KG Obergralla, Marktgemeinde Gralla, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 1960/2020/66, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2021 die Genehmigung erteilt.