Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2021, mit der die Beitragsverordnung-StBHG geändert wird
Auf Grund des § 39 Abs. 7 Steiermärkisches Behindertengesetz, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 113/2020, wird verordnet:
Die Beitragsverordnung-StBHG – BeitrVO-StBHG, LGBl. Nr. 53/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 103/2020, wird wie folgt geändert:
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
„§ 4a
COVID-19-Beitragsbefreiung
Für vorübergehende Abwesenheiten auf Grund von angeordneten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 sind im Zeitraum vom 07. Jänner 2021 bis 24. Jänner 2021 keine Beiträge zu leisten.“
Dem § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 4/2021 tritt § 4a mit 7. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 24. Jänner 2021 außer Kraft.“