Gesetz vom 19. Jänner 2021, mit dem das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, LGBl. Nr. 29/2003, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 1/2021, wird wie folgt geändert:
§ 306 Abs. 32 lautet:
„(32) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 112/2020 treten das Inhaltsverzeichnis, § 190 Abs. 5 und 9, § 193 Abs. 4, der IV. Abschnitt des Hauptstückes III, § 237 Abs. 1a, § 282 Abs. 1 Z 1 und § 300i mit 1. Jänner 2021 in Kraft; gleichzeitig treten § 190 Abs. 1 Z 3 und der VI., VII. und VIII. Abschnitt des Hauptstückes III außer Kraft.“
Dem § 306 wird folgender Abs. 34 angefügt:
„(34) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2021 tritt Abs. 32 mit 1. November 2020 in Kraft.“