Die Aussaat von insektizid gebeiztem Zuckerrübensaatgut ist in folgenden Gemeinden und Katastralgemeinden zulässig:
Stadt Graz:
Bezirk Graz Umgebung:
Bezirk Hartberg-Fürstenfeld:
Bezirk Leibnitz:
Bezirk Murtal:
Bezirk Südoststeiermark:
Bezirk Weiz:
§ 4 Abs. 1 lautet:
„(1) Im Vegetationsjahr und in dem auf die Aussaat von insektizid gebeiztem Zuckerrübensaatgut folgenden Vegetationsjahr darf nur Getreide einschließlich Echter Rispenhirse [Panicum miliaceum], Mais und Soja als Folgekultur angebaut werden.“
Der Text des § 8 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 39/2021 treten der Kurztitel, § 2 und § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. März 2021, in Kraft.“