Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 2021, mit der die Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 51/2021, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungs-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 127/2020, wird wie folgt geändert:
§ 1 Z 11 und 12 entfallen.
Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 68/2021 treten § 1 Z 11 und 12 mit 1. Jänner 2022 außer Kraft.“