Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 2021, mit der die Kassenstärkeranhebungsverordnung Graz geändert wird
Aufgrund des § 83a des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020, wird verordnet:
Die Kassenstärkeranhebungsverordnung Graz, LGBl. Nr. 116/2020, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Höchstgrenze für die Inanspruchnahme von Kassenstärkern gemäß § 83 Abs. 2 des Statuts der Landeshauptstadt Graz wird für das Haushaltsjahr 2021 (t) auf 180 000 000 Euro angehoben.“
Dem § 4 wird folgender § 5 angefügt:
„§ 5
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 69/2021 tritt § 1 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Juni 2021, in Kraft.“