Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern (politischer Bezirk Liezen) | Omnilex
LGBLA_ST_20210617_70•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern (politischer Bezirk Liezen)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern (politischer Bezirk Liezen)
LGBLA_ST_20210617_70Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern (politischer Bezirk Liezen)Gazette17.06.2021
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 2021 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Michaelerberg-Pruggern (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Michaelerberg-Pruggern wird mit Wirkung vom 25. Juni 2021 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild über blauem Schildfuß eine goldene einbogige Brücke aus schwarz gefugten Quadersteinen, darauf ein grüner dreispitziger Berg, belegt mit zwei silbernen, einander zugekehrten und beblätterten Edelweißblüten, die erhöhte Mittelspitze besteckt mit einer roten Waage.“
§ 2
Die der Gemeinde Michaelerberg-Pruggern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.