Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. November 2021 über die Festlegung des Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in der Stadtgemeinde Kapfenberg
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Ortsbildgesetz 1977, LGBl. Nr. 54/1977, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:
§ 1
Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Kapfenberg werden als Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
§ 2
Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1).
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. November 2021, in Kraft.