Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2021, mit der die Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 5 Abs. 1, 2 und 3, des § 8 Abs. 2 und § 13 Abs. 5 des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 51/2021, wird verordnet:
Die Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 66/2021, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird die Wortfolge „949,46 Euro“ durch die Wortfolge „977,94 Euro“ ersetzt.
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
„§ 4a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 128/2021 tritt § 3 mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“