Änderung der zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen | Omnilex
LGBLA_ST_20220127_11•Änderung der zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Änderung der zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
LGBLA_ST_20220127_11Änderung der zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungenGazette27.01.2022
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27. Jänner 2022, mit der die Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geändert wird
Auf Grund der § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 255/2021, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen getroffen werden, LGBl. Nr. 88/2021, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2021, wird wie folgt geändert:
In § 1 entfällt die Wortfolge „von nicht betriebsangehörigen Personen“.
Der Text des § 1 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Abs. 1 gilt nicht
Der Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 11/2022 tritt § 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Jänner 2022, in Kraft.“