Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Kirchberg an der Raab, beide politischer Bezirk Südoststeiermark | Omnilex
LGBLA_ST_20220818_59•Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Kirchberg an der Raab, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Kirchberg an der Raab, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
LGBLA_ST_20220818_59Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Kirchberg an der Raab, beide politischer Bezirk SüdoststeiermarkGazette18.08.2022
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. August 2022 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Kirchberg an der Raab, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental und der Gemeinde Kirchberg an der Raab haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Das Grundstück Nr. 880/3 wird aus der KG Oberdorf, Gemeinde Kirchberg an der Raab, ausgeschieden und in die KG Trössengraben, Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 1377/2022/62, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 die Genehmigung erteilt.