Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. März 2023, mit der die StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 geändert wird
Auf Grund des § 46 Steiermärkisches Behindertengesetz, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, wird verordnet:
Die StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015, LGBl. Nr. 2/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 80/2022, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 4 wird der Betrag „24 Euro“ durch den Betrag „26 Euro“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 wird der Betrag „2.600 Euro“ durch den Betrag „2.800 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „30 Euro“ durch den Betrag „32 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „26 Euro“ durch den Betrag „28 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2a Z 1 wird der Betrag „26 Euro“ durch den Betrag „28 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2a Z 2 wird der Betrag „26 Euro“ durch den Betrag „28 Euro“ ersetzt.
In § 9 Abs. 3 wird der Betrag „60 Euro“ durch den Betrag „65 Euro“ ersetzt.
Dem § 11a wird folgender Abs. 12 angefügt:
„(12) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 30/2023 treten § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2, 2a, § 9 Abs. 3 sowie die Anlagen 2 und 3 mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“
Die Anlagen 2 (Entgeltkatalog) und 3 (Ab- und Verrechnungsbestimmungen) werden neu erlassen.