Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Mai 2023 mit der die Land- und forstwirtschaftliche COVID-19-Schulverordnung 2022/23 geändert wird
Die Land- und forstwirtschaftliche COVID-19-Schulverordnung 2022/23, LGBl. Nr. 69/2022, wird wie folgt geändert:
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Der Eintrag zu den §§ 3 bis 5 und 7 bis 12 lautet „(entfallen)“.
b) Nach dem Eintrag „§ 14 Zeitlicher Geltungsbereich“ wird die Zeile „§ 15 Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.
§ 3, 4 und 5 entfallen.
§ 6 Abs. 1 und 3 bis 8 entfallen.
Die §§ 7 bis 12 entfallen.
Nach § 14 wird folgender § 15 angefügt:
„§ 15
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2023 treten außer Kraft: