Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark | Omnilex
LGBLA_ST_20230605_47•Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
LGBLA_ST_20230605_47Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk SüdoststeiermarkGazette05.06.2023
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juni 2023 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021, wird kundgemacht:
§ 1
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. .76, 961/2, 962/1, 963, 964 und 1008/3 werden aus der KG Krusdorf, Marktgemeinde Straden, ausgeschieden und in die KG Grabersdorf, Marktgemeinde Gnas, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 104/2023/62, einzusehen.
§ 2
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 die Genehmigung erteilt.