Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Juni 2023, mit der die Stmk. Maiswurzelbohrerverordnung 2019 geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 7 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes 2019, LGBl. Nr. 88/2019, wird verordnet:
Die Stmk. Maiswurzelbohrerverordnung 2019, LGBl. Nr. 14/2019, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 1 entfällt.
Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
„§ 7a
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/2023 tritt § 4 Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 6. Juni 2023, außer Kraft und mit 1. Jänner 2024 wieder in Kraft.“