Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 19. Juni 2023 über die Ladenöffnungszeiten anlässlich der „Langen Nacht“ am 13. Juli 2023 in Schladming
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 4 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeit
Verkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadtgemeinde Schladming dürfen am 13. Juli 2023 bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt mit 13. Juli 2023 in Kraft und tritt mit 14. Juli 2023 außer Kraft.