Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Schrötten – Krobathen und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – Krobathen | Omnilex
LGBLA_ST_20230712_72•Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Schrötten – Krobathen und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – Krobathen
Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Schrötten – Krobathen und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – Krobathen
LGBLA_ST_20230712_72Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Schrötten – Krobathen und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – KrobathenGazette12.07.2023
Verordnung der Agrarbezirksbehörde für Steiermark vom 10.7.2023, GZ: ABBST-3SCH-26/1999-365, über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Schrötten – Krobathen und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – Krobathen
Gemäß § 50 Abs. 1 Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetzes 1982 – StZLG 1982, LGBl. Nr. 82/1982, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022, wird verordnet:
§ 1
Das mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde für Steiermark vom 28.03.2011, GZ: 3 SCH 26/10-2011, eingeleitete Zusammenlegungsverfahren Schrötten – Krobathen wird abgeschlossen.
§ 2
Die mit obiger Verordnung gegründete Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – Krobathen wird aufgelöst.
§ 3
Das Zusammenlegungsverfahren endet mit dem der Kundmachung folgenden Tag.