Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 2. August 2023 über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Italienische Nacht“ am 14. August 2023 in Voitsberg
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 4 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeit
Verkaufsstellen innerhalb des Hauptplatzes und dessen Nebenfahrbahnen sowie des Michaeliplatzes der Stadtgemeinde Voitsberg dürfen am 14. August 2023 bis 22.00 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Waren
Folgende Warengruppen sind insbesondere Hauptgegenstand des Marktverkehrs und dürfen während der verlängerten Öffnungszeiten verkauft werden: Textilien, Lederwaren, Schreibwaren, Musikartikel, Spielartikel, Schmuck, Lebensmittel, Haushaltswaren, Kosmetik, Geschenkartikel, Tourismusartikel, Elektrowaren und Sehbehelfe sowie original italienische Produkte, Glaskunst und andere mit dem Motto des Marktes in Einklang stehende Waren.
§ 3
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt mit 14. August 2023 in Kraft und tritt mit 15. August 2023 außer Kraft.