Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 2023, mit der die Einkommensgrenzen geregelt werden (Einkommensgrenzenverordnung 2023)
Auf Grund des § 2 Z 12 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 75/2022, wird verordnet:
§ 1
Anpassung der Einkommensgrenzen
Die in § 2 Z 12 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzten Beträge werden wie folgt angepasst:
Beträge laut Stmk. WFG 1993
Beträge nach Index-Anpassung
30.000 Euro
49.600 Euro
34.000 Euro
56.300 Euro
4.000 Euro
6.570 Euro
800 Euro
1.310 Euro
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. September 2023, in Kraft.
§ 3
Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Einkommensgrenzenverordnung 2019, LGBl. Nr. 76/2019, außer Kraft.