- Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 13. Oktober 2023 über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Einkaufsnacht“ am 3. November 2023 in Gleisdorf
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 4 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeit
Verkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadtgemeinde Gleisdorf dürfen am 3. November 2023 bis 22.00 Uhr offen gehalten werden. Der Markt findet am 3. November 2023 von 18.00 bis 22.00 Uhr im Stadtgebiet von Gleisdorf statt.
§ 2
Waren
Folgende Warengruppen sind Hauptgegenstand des Marktverkehrs und dürfen während der verlängerten Öffnungszeiten verkauft werden: Bekleidung, Schuhe, Reitartikel, Bücher, Wellness- und Gesundheitsartikel, Kosmetik und Parfüms, Schmuck, optische Artikel, Sportartikel, Spielwaren, Tees und Designwaren, Taschen, Friseurbedarf, Accessoires, Dekorationsartikel, Büroartikel, elektronische Geräte, Bauernprodukte, Geschenkartikel und Blumen.
§ 3
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt mit 3. November 2023 in Kraft und tritt mit 4. November 2023 außer Kraft.