Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2023, mit der die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen geändert wird (4. Novelle)
Aufgrund des § 89a Abs. 7a und des § 94a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/60, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 90/2023, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen, LGBl. Nr. 26/2020, in der Fassung LGBl. Nr. 92/2022, wird wie folgt geändert:
Dem § 5 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl. 117/2023 treten die Anlagen 1 und 2 mit dem 01.01.2024 in Kraft.“
Anlage 1 lautet:
„TARIF I
Ausmaß der Kosten für die Entfernung von Fahrzeugen (exklusive 20 % MwSt):
€ 239,78
€ 239,78
€ 307,40
€ 526,43
€ 239,78
€ 288,96
€ 288,96
€ 536,59
€ 565,62
€ 288,96
€ 24,00“
Anlage 2 lautet:
„TARIF II
Ausmaß der Kosten der Aufbewahrung von Fahrzeugen pro Kalendertag (exklusive 20 % MwSt):