Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2023, mit der die Steiermärkische Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024 geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 46/2022, wird verordnet:
Die Steiermärkische Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024, LGBl. Nr. 113/2023, wird wie folgt geändert:
Die in der Tabelle des § 1 angeführte Gemeinde „Edelsbach bei Feldbach“ wird in die Ortsklasse „C“ eingestuft und in alphabetischer Reihenfolge dem Tourismusverband „Thermen- Vulkanland“ zugeordnet.
Dem § 3 wird folgender § 4 angefügt:
„§ 4
Inkrafttreten von Novellen
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 130/2023 tritt § 1 mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“