Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Jänner 2024, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund der Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 222/2022, des Art. 7 Abs. 3 und 4 und des Art. 39 des Landes-Verfassungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 110/2022, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 45/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2023, wird wie folgt geändert:
Dem § 14a wird folgender Abs. 20 angefügt:
„(20) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 15/2024 treten in der Anlage die Zuständigkeitsbereiche A) Z 6, B) Z 3, C) Z 1, E) Z 3 und H) Z 1 sowie der Entfall der Z 5 im Zuständigkeitsbereich F) mit 1. Februar 2024 in Kraft.“
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich A) Z 6:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich B) Z 3:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich C) Z 1:
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich E) Z 3:
In der Anlage entfällt im Zuständigkeitsbereich F) Z 5.
In der Anlage lautet der Zuständigkeitsbereich H) Z 1: