Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 4. Juli 2024 über die Ladenöffnungszeiten anlässlich der „Langen Nacht“ am 11. Juli 2024 in Schladming
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 4 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeit
Verkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadtgemeinde Schladming dürfen am 11. Juli 2024 bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt mit 11. Juli 2024 in Kraft und tritt mit 12. Juli 2024 außer Kraft.