Gesetz vom 14. Mai 2024, mit dem das Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz 2019 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 95/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2024, wird wie folgt geändert:
Dem § 1 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Sofern sich dies nicht bereits aus Abs. 1 und 2 sowie den Aufgaben nach den §§ 4 und 5 ergibt, ist parteipolitische Werbung in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen verboten.“
Dem § 69a wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2024 tritt § 1 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Juli 2024, in Kraft.“