Gesetz vom 14. Mai 2024, mit dem das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 20/2024, wird wie folgt geändert:
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
Nach dem Eintrag „§ 111b Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 97/2019, Eröffnungsbilanz“ wird folgende Zeile eingefügt:
§ 100 Abs. 1 lautet:
„(1) In den landesgesetzlich geregelten Angelegenheiten sind Berufungen gegen Bescheide eines Organs der Stadt Graz ausgeschlossen.“
Nach § 111b wird folgender § 111c eingefügt:
„§ 111c
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 77/2024
Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2024 bereits anhängigen Berufungsverfahren in Dienstrechtssachen gilt § 100 Abs. 1 in der Fassung LGBl. Nr. 20/2024.“
Dem § 113 wird folgender Abs. 11 angefügt:
„(11) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2024 treten das Inhaltsverzeichnis, § 100 Abs. 1 und § 111c mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Juli 2024, in Kraft.“