Verwaltungsverordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 12. September 2024, mit der die Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 289/1925, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019, wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftsordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Grazer Zeitung Nr. 141/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2024, wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 3 zweiter Satz lautet:
„Die Leiterinnen/Leiter der Fachabteilungen werden von der Landesregierung bestellt.“
Der Text des § 14a erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verwaltungsverordnung LGBl. Nr. 94/2024 tritt § 4 Abs. 3 zweiter Satz mit 13. September 2024 in Kraft.“