Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (politischer Bezirk Leibnitz) | Omnilex
LGBLA_ST_20241108_110•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (politischer Bezirk Leibnitz)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBLA_ST_20241108_110Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette08.11.2024
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2024 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße wird mit Wirkung vom 15. Oktober 2024 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Rot und Silber im Dreibergschnitt geteilt, oben aus dem mittleren Berg in Form eines Lebensbaumes wachsend eine goldene Weinrebe von drei Trauben und vier Blättern, unten ein nach links auffliegender schwarzer Rabe.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.