Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Oktober 2024, mit der die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023 geändert wird
Auf Grund des § 79 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und § 77 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, wird verordnet:
Die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023, LGBl. Nr. 48/2023, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 102/2024, wird wie folgt geändert:
In § 9a wird der Ausdruck „1. September 2024“ durch den Ausdruck „1. Oktober 2024“ ersetzt.
Der Text des § 9a wird zu Abs. 1; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 112/2024 tritt § 9a Abs. 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. November 2024, in Kraft.“