Gesetz vom 17. September 2024, mit dem das Steiermärkische Landes-Bezügegesetz geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Landes-Bezügegesetz, LGBl. Nr. 72/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 30/2024, wird wie folgt geändert:
Dem § 2 Abs. 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages entfällt für das Kalenderjahr 2025 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 10 genannten Organe. Für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z 11 genannten Organe wird die vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages für das Kalenderjahr 2025 um die Hälfte reduziert.“
§ 16 Abs. 1 Z 3 lautet:
Dem § 19 wird folgender Absatz 11 angefügt:
„(11) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 120/2024 treten § 2 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 Z 3 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“