Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2024 über die Ausschreibung der Wahlen in den Gemeinderat 2025
Aufgrund des § 16 Abs. 1 und 2 und des § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, sowie des § 4 Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2024, wird verordnet:
§ 1
Ausschreibung der Gemeinderatswahlen
Die Wahlen in den Gemeinderat werden ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 23. März 2025, festgesetzt.
§ 2
Festsetzung des Stichtages
Als Stichtag wird Montag, der 6. Jänner 2025, bestimmt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.