Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2024, mit der die Steiermärkische Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024 geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 23/2024, wird verordnet:
Die Steiermärkische Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024, LGBl. Nr. 113/2023, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 130/2023, wird wie folgt geändert:
In der Tabelle des § 1 entfällt die Zeile „Söchau B Thermen- Vulkanland“.
Der Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 147/2024 tritt § 1 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“